Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Sonnenschmied Home Systems GmbH (nachfolgend „SONNENSCHMIED HOME “) mit ihren Kunden (nachfolgend: „Kunden“).
2. Die AGB gelten insbesondere für den Verkauf, Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen, bestehend aus Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern und weiterem Zubehör (im Folgenden zusammenfassend: „Photovoltaik-Anlage“). Die AGB gelten dabei in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über den Verkauf, die Lieferung oder Installation beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass die SONNENSCHMIED HOME in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
3. Die AGB der SONNENSCHMIED HOME gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur insoweit Vertragsbestandteil, soweit die SONNENSCHMIED HOME ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die SONNENSCHMIED HOME in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
4. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der SONNENSCHMIED HOME haben keine Vollmacht, für die SONNENSCHMIED HOME Willenserklärungen oder Beschaffenheitsbeschreibungen abzugeben.
5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die SONNENSCHMIED HOME maßgebend.
6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der SONNENSCHMIED HOME abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7. Die SONNENSCHMIED HOME weist darauf hin, dass für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderliche personenbezogene Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeitet und gegebenenfalls für diesen Zweck weitergegeben werden.
8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss und -durchführung
1. Vertragsangebote der SONNENSCHMIED HOME sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung oder Lieferung der SONNENSCHMIED HOME zustande. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der SONNENSCHMIED HOME maßgebend.
2. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Ware (z.B. Berechnungen, Datenblätter, Einstrahlungsprognosen, Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitskalkulationen oder sonstige Berechnungen, Pläne und Verweisungen auf DIN-Normen) stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern dies nicht schriftlich vereinbart worden ist. Geringfügige Abweichungen von Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten. An übergebenen Dokumenten behält sich die SONNENSCHMIED HOME die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt entsprechend für Unterlagen, die als elektronische Kopie übersandt worden sind. Die SONNENSCHMIED HOME ist zu Übergabe der genannten Dokumente oder der Mitteilung individuell gemessener Daten (z.B. Nennleistung gemäß Flashlisten) nicht verpflichtet.
3. Änderungen behält sich die SONNENSCHMIED HOME auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Der Kunde wird sich mit darüberhinausgehenden Änderungsvorschlägen der SONNENSCHMIED HOME einverstanden erklären, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
4. Die SONNENSCHMIED HOME ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der SONNENSCHMIED HOME für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des § 9 dieser AGB unberührt. Die SONNENSCHMIED HOME wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die SONNENSCHMIED HOME wir dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
5. Die SONNENSCHMIED HOME ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte unter Einschluss von Drittunternehmen zu bedienen.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von der SONNENSCHMIED HOME bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist einen Monat ab Eingang der ersten Zahlung des Kunden nach Vertragsschluss. Die SONNENSCHMIED HOME ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
2. Sofern die SONNENSCHMIED HOME verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die SONNENSCHMIED HOME berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist unverzüglich zu erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer der SONNENSCHMIED HOME, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft zur Belieferung des Kunden (kongruentes Deckungsgeschäft) abgeschlossen worden ist. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte der SONNENSCHMIED HOME sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rechte des Kunden gem. § 9 dieser AGB.
3. Der Kunde ist im Übrigen berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, falls die SONNENSCHMIED HOME eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn die SONNENSCHMIED HOME aus einem anderen Grund in Verzug geraten ist, der Käufer der SONNENSCHMIED HOME eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat und die SONNENSCHMIED HOME diese Frist hat verstreichen lassen.
4. Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1. Erfüllungsort für die Übergabe der Photovoltaik-Anlagen ist der Geschäftssitz der SONNENSCHMIED HOME. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Photovoltaik-Anlage an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die SONNENSCHMIED HOME berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Photovoltaik-Anlage geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Photovoltaik-Anlage sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Photovoltaik-Anlage an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
3. Soweit Montagearbeiten und für diese eine gesonderte Abnahme vereinbart ist, ist nur für diese Montagearbeiten die Abnahme für den Gefahrübergang maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist die SONNENSCHMIED HOME berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der SONNENSCHMIED HOME. Soweit sich Preise auf die Nennleistung der Photovoltaik-Anlage beziehen, ist die Nennleistung gemäß Typenschild maßgeblich.
1. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1 dieser AGB) trägt der Kunde die Transportkosten und die Kosten einer etwa vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von der SONNENSCHMIED HOME nicht zurückgenommen, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten.
2. Mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
3. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 8 Abs. 6 dieser AGB unberührt.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist die SONNENSCHMIED HOME nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
5. Der Kaufpreis für PV Module, Wechselrichter und Montagegestell ist per Vorkasse fällig. Die Überweisung erfolgt nach Anforderung des Verwenders ca. 6 Tage vor Auslieferung auf das Konto der Verwenderin. Die Verwenderin ist berechtigt, gemäß Montagefortschritt Abschlagszahlungen bis zu 90% des Vertragswertes zu berechnen. Der Restbetrag ist nach Abnahme, vor Inbetriebnahme der Anlage (Einspeisung der Anlage in das öffentliche Stromnetz und Abnahme durch das EVU) zu entrichten.
6. Ist statt Vorkasse/Nachnahme/Barinkasso die Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Girokonto der Verwenderin zu überweisen oder an eine von der Verwenderin zum Inkasso beauftragte Person zu zahlen.
7. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts(CISG)
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die SONNENSCHMIED HOME das Eigentum an den verkauften Photovoltaik-Anlagen vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Photovoltaik-Anlagen dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die SONNENSCHMIED HOME unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die der SONNENSCHMIED HOME gehörenden Photovoltaik-Anlagen erfolgen.
3. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, und hat die SONNENSCHMIED HOME dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt oder ist eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, ist die SONNENSCHMIED HOME berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Photovoltaik-Anlage auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die SONNENSCHMIED HOME ist vielmehr berechtigt, lediglich die Photovoltaik-Anlage herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
• Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, selbst alle notwendigen öffentlichen und privaten Rechte für die Montage und den Betrieb der Photovoltaik-Anlagen zu beschaffen.
o die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Montage der Photovoltaik-Anlage zu prüfen und zu schaffen; bei der beabsichtigten Montage auf einem Dach muss insbesondere die Statik des Daches rechtzeitig vor der Montage der gekauften Photovoltaik-Anlage erfolgen.
o rechtzeitig abzuklären, ob und wie er die vertraglichen Leistungen fremdfinanziert und ob er öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen kann. Die SONNENSCHMIED HOME vermittelt keine Finanzdienstleistungen und erteilt diesbezüglich auch keine Beratung. Dem Kunden wird empfohlen, im Falle der Fremdfinanzierung vor der Unterzeichnung der Bestellung mit der finanzierenden Bank unter Vorlage des Bestellformulars mit sämtlichen Vertragsanlagen abzuklären, ob deren Finanzierungsanforderungen erfüllt werden.
o rechtzeitig abzuklären, welche steuerlichen Auswirkungen der Kauf und der Betrieb der Photovoltaik-Anlagen hat. Die SONNENSCHMIED HOME erteilt keine Steuerberatung und empfiehlt dem Kunden, vor der Unterzeichnung der Bestellung die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
o Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt.
o Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt. Der Inbetriebnahme Termin wird vom Netzbetreiber bestimmt.
o Ist für die PV-Anlage aufgrund ihrer Einspeiseleistung eine Einspeisezusage gesetzlich und/oder vertraglich erforderlich, hat der Kunde diese vorab beim zuständigen Netzbetreiber einzuholen. Im Rahmen dieses Auftrages ist SONNENSCHMIED HOME beauftragt, die Einspeisezusage für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. In der Einspeisezusage wird der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt vom Netzbetreiber vorgegeben.
o • Die im Angebot unter „Netzseitiger Anschluss der Photovoltaikanlage ( Elektroinstallation AC )“ angegebenen Kosten beziehen sich auf die Arbeiten für die Verbindung des / der Wechselrichter über ein AC-Kabel mit dem Zählerkasten sowie die dort notwendigen Bauelemente wie z.B. Sicherungsautomat und Hauptschalter, welche für den Anschluss der Photovoltaikanlage notwendig sind. Zusätzlich sind in diesem Punkt Kosten für die Programmierung der Wechselrichter, Einbindung des Photovoltaikgenerators an den Potentialausgleich und der Dokumentenverkehr mit dem EVU inbegriffen. Weiterführende Arbeiten an der Hauselektrik, insbesondere wenn diese durch den Betrieb der Photovoltaikanlage gestört wird, oder ein vom EVU geforderter Umbau / Neubau der Elektroinstallation sind nicht Bestandteil des Auftrages, außer diese wurden schriftlich vereinbart.
o Grabarbeiten sowie die Erstellung von Anschlussleitungen direkt zum Trafo sind nicht Bestandteil des Auftrages. Auf Wunsch des Kunden wird SONNENSCHMIED HOME für diese Arbeiten ein Angebot unterbreiten. Für kundeneigene Anschlussleitungen wird SONNENSCHMIED HOME ein Angebot mit Vorschlag einer Trasse unterbreiten. Für erforderliche Zustimmungen hiervon betroffener Grundstückseigentümer ist der Kunde verantwortlich. Zur Ausführung dieser Arbeiten ist SONNENSCHMIED HOME gesondert zu beauftragen. SONNENSCHMIED HOME ist berechtigt, diese Arbeiten selbst und/oder durch Dritte auszuführen. Die hierfür anfallenden Kosten sind zusätzlich zum vereinbarten Vertragspreis zu entrichten und sind nach Leistungserbringung sofort zur Zahlung fällig.
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Sonnenschmied Home Systems GmbH (nachfolgend „SONNENSCHMIED HOME “) mit ihren Kunden (nachfolgend: „Kunden“).
2. Die AGB gelten insbesondere für den Verkauf, Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen, bestehend aus Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern und weiterem Zubehör (im Folgenden zusammenfassend: „Photovoltaik-Anlage“). Die AGB gelten dabei in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über den Verkauf, die Lieferung oder Installation beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass die SONNENSCHMIED HOME in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
3. Die AGB der SONNENSCHMIED HOME gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur insoweit Vertragsbestandteil, soweit die SONNENSCHMIED HOME ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die SONNENSCHMIED HOME in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
4. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der SONNENSCHMIED HOME haben keine Vollmacht, für die SONNENSCHMIED HOME Willenserklärungen oder Beschaffenheitsbeschreibungen abzugeben.
5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die SONNENSCHMIED HOME maßgebend.
6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der SONNENSCHMIED HOME abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7. Die SONNENSCHMIED HOME weist darauf hin, dass für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderliche personenbezogene Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeitet und gegebenenfalls für diesen Zweck weitergegeben werden.
8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss und -durchführung
1. Vertragsangebote der SONNENSCHMIED HOME sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung oder Lieferung der SONNENSCHMIED HOME zustande. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der SONNENSCHMIED HOME maßgebend.
2. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Ware (z.B. Berechnungen, Datenblätter, Einstrahlungsprognosen, Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitskalkulationen oder sonstige Berechnungen, Pläne und Verweisungen auf DIN-Normen) stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern dies nicht schriftlich vereinbart worden ist. Geringfügige Abweichungen von Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten. An übergebenen Dokumenten behält sich die SONNENSCHMIED HOME die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt entsprechend für Unterlagen, die als elektronische Kopie übersandt worden sind. Die SONNENSCHMIED HOME ist zu Übergabe der genannten Dokumente oder der Mitteilung individuell gemessener Daten (z.B. Nennleistung gemäß Flashlisten) nicht verpflichtet.
3. Änderungen behält sich die SONNENSCHMIED HOME auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Der Kunde wird sich mit darüberhinausgehenden Änderungsvorschlägen der SONNENSCHMIED HOME einverstanden erklären, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
4. Die SONNENSCHMIED HOME ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der SONNENSCHMIED HOME für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des § 9 dieser AGB unberührt. Die SONNENSCHMIED HOME wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die SONNENSCHMIED HOME wir dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
5. Die SONNENSCHMIED HOME ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte unter Einschluss von Drittunternehmen zu bedienen.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von der SONNENSCHMIED HOME bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist einen Monat ab Eingang der ersten Zahlung des Kunden nach Vertragsschluss. Die SONNENSCHMIED HOME ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
2. Sofern die SONNENSCHMIED HOME verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die SONNENSCHMIED HOME berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist unverzüglich zu erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer der SONNENSCHMIED HOME, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft zur Belieferung des Kunden (kongruentes Deckungsgeschäft) abgeschlossen worden ist. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte der SONNENSCHMIED HOME sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rechte des Kunden gem. § 9 dieser AGB.
3. Der Kunde ist im Übrigen berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, falls die SONNENSCHMIED HOME eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn die SONNENSCHMIED HOME aus einem anderen Grund in Verzug geraten ist, der Käufer der SONNENSCHMIED HOME eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat und die SONNENSCHMIED HOME diese Frist hat verstreichen lassen.
4. Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1. Erfüllungsort für die Übergabe der Photovoltaik-Anlagen ist der Geschäftssitz der SONNENSCHMIED HOME. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Photovoltaik-Anlage an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die SONNENSCHMIED HOME berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Photovoltaik-Anlage geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Photovoltaik-Anlage sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Photovoltaik-Anlage an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
3. Soweit Montagearbeiten und für diese eine gesonderte Abnahme vereinbart ist, ist nur für diese Montagearbeiten die Abnahme für den Gefahrübergang maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist die SONNENSCHMIED HOME berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der SONNENSCHMIED HOME. Soweit sich Preise auf die Nennleistung der Photovoltaik-Anlage beziehen, ist die Nennleistung gemäß Typenschild maßgeblich.
1. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1 dieser AGB) trägt der Kunde die Transportkosten und die Kosten einer etwa vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von der SONNENSCHMIED HOME nicht zurückgenommen, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten.
2. Mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
3. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 8 Abs. 6 dieser AGB unberührt.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist die SONNENSCHMIED HOME nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
5. Der Kaufpreis für PV Module, Wechselrichter und Montagegestell ist per Vorkasse fällig. Die Überweisung erfolgt nach Anforderung des Verwenders ca. 6 Tage vor Auslieferung auf das Konto der Verwenderin. Die Verwenderin ist berechtigt, gemäß Montagefortschritt Abschlagszahlungen bis zu 90% des Vertragswertes zu berechnen. Der Restbetrag ist nach Abnahme, vor Inbetriebnahme der Anlage (Einspeisung der Anlage in das öffentliche Stromnetz und Abnahme durch das EVU) zu entrichten.
6. Ist statt Vorkasse/Nachnahme/Barinkasso die Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Girokonto der Verwenderin zu überweisen oder an eine von der Verwenderin zum Inkasso beauftragte Person zu zahlen.
7. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts(CISG)
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die SONNENSCHMIED HOME das Eigentum an den verkauften Photovoltaik-Anlagen vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Photovoltaik-Anlagen dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die SONNENSCHMIED HOME unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die der SONNENSCHMIED HOME gehörenden Photovoltaik-Anlagen erfolgen.
3. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, und hat die SONNENSCHMIED HOME dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt oder ist eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, ist die SONNENSCHMIED HOME berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Photovoltaik-Anlage auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die SONNENSCHMIED HOME ist vielmehr berechtigt, lediglich die Photovoltaik-Anlage herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
• Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, selbst alle notwendigen öffentlichen und privaten Rechte für die Montage und den Betrieb der Photovoltaik-Anlagen zu beschaffen.
o die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Montage der Photovoltaik-Anlage zu prüfen und zu schaffen; bei der beabsichtigten Montage auf einem Dach muss insbesondere die Statik des Daches rechtzeitig vor der Montage der gekauften Photovoltaik-Anlage erfolgen.
o rechtzeitig abzuklären, ob und wie er die vertraglichen Leistungen fremdfinanziert und ob er öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen kann. Die SONNENSCHMIED HOME vermittelt keine Finanzdienstleistungen und erteilt diesbezüglich auch keine Beratung. Dem Kunden wird empfohlen, im Falle der Fremdfinanzierung vor der Unterzeichnung der Bestellung mit der finanzierenden Bank unter Vorlage des Bestellformulars mit sämtlichen Vertragsanlagen abzuklären, ob deren Finanzierungsanforderungen erfüllt werden.
o rechtzeitig abzuklären, welche steuerlichen Auswirkungen der Kauf und der Betrieb der Photovoltaik-Anlagen hat. Die SONNENSCHMIED HOME erteilt keine Steuerberatung und empfiehlt dem Kunden, vor der Unterzeichnung der Bestellung die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
o Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt.
o Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt. Der Inbetriebnahme Termin wird vom Netzbetreiber bestimmt.
o Ist für die PV-Anlage aufgrund ihrer Einspeiseleistung eine Einspeisezusage gesetzlich und/oder vertraglich erforderlich, hat der Kunde diese vorab beim zuständigen Netzbetreiber einzuholen. Im Rahmen dieses Auftrages ist SONNENSCHMIED HOME beauftragt, die Einspeisezusage für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. In der Einspeisezusage wird der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt vom Netzbetreiber vorgegeben.
o • Die im Angebot unter „Netzseitiger Anschluss der Photovoltaikanlage ( Elektroinstallation AC )“ angegebenen Kosten beziehen sich auf die Arbeiten für die Verbindung des / der Wechselrichter über ein AC-Kabel mit dem Zählerkasten sowie die dort notwendigen Bauelemente wie z.B. Sicherungsautomat und Hauptschalter, welche für den Anschluss der Photovoltaikanlage notwendig sind. Zusätzlich sind in diesem Punkt Kosten für die Programmierung der Wechselrichter, Einbindung des Photovoltaikgenerators an den Potentialausgleich und der Dokumentenverkehr mit dem EVU inbegriffen. Weiterführende Arbeiten an der Hauselektrik, insbesondere wenn diese durch den Betrieb der Photovoltaikanlage gestört wird, oder ein vom EVU geforderter Umbau / Neubau der Elektroinstallation sind nicht Bestandteil des Auftrages, außer diese wurden schriftlich vereinbart.
o Grabarbeiten sowie die Erstellung von Anschlussleitungen direkt zum Trafo sind nicht Bestandteil des Auftrages. Auf Wunsch des Kunden wird SONNENSCHMIED HOME für diese Arbeiten ein Angebot unterbreiten. Für kundeneigene Anschlussleitungen wird SONNENSCHMIED HOME ein Angebot mit Vorschlag einer Trasse unterbreiten. Für erforderliche Zustimmungen hiervon betroffener Grundstückseigentümer ist der Kunde verantwortlich. Zur Ausführung dieser Arbeiten ist SONNENSCHMIED HOME gesondert zu beauftragen. SONNENSCHMIED HOME ist berechtigt, diese Arbeiten selbst und/oder durch Dritte auszuführen. Die hierfür anfallenden Kosten sind zusätzlich zum vereinbarten Vertragspreis zu entrichten und sind nach Leistungserbringung sofort zur Zahlung fällig.
Ist eine Montage der Photovoltaik-Anlage durch die SONNENSCHMIED HOME vereinbart, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass
• ungehinderter Zugang zur Montagefläche besteht und die Baustelle allen gesetzlichen Vorschriften entspricht
o ausreichend diebstahlgesicherte Lagerfläche für die noch nicht montierten Bestandteile der Photovoltaik-Anlage sowie Werkzeug für die Zeit der Montagearbeiten vorhanden ist.
o der für die Montage der Photovoltaik-Anlage notwendige Baustrom zur Verfügung steht.
o die Montage, Aufstellung und/oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
o Die Voraussetzung für die betriebsfertige Montage der Photovoltaik-Anlage vorliegen insbesondere, das Vorliegen der vertraglich festgelegten baulichen Erfordernisse für die Anlagenmontage.
o Die baulichen, insbesondere statischen Voraussetzungen auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten vorliegen.
o Die Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zugang zu dem Montageplatz haben, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist.
o die zur Montage der Anlage erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Baubehörde erfolgt ist und etwaige sonstige öffentlich-rechtliche Gestattungen eingeholt worden sind. Die SONNENSCHMIED HOME ist berechtigt vom Kunden einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
o vor Beginn der Ausführung der Montage eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit die Flächen, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, ausgetauscht werden können.
§ 8 Mängelansprüche des Kunden, Herstellergarantie
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Grundlage der Mängelhaftung der SONNENSCHMIED HOME ist vor allem die über die Beschaffenheit der Photovoltaik-Anlage getroffene Vereinbarung.
3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt die SONNENSCHMIED HOME jedoch keine Haftung.
4. Soweit der Kunde Kaufmann ist, setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist der SONNENSCHMIED HOME hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die vorstehend genannte Untersuchung bzw. Mängelanzeige, ist die Haftung der SONNENSCHMIED HOME für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die SONNENSCHMIED HOME wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6. Die SONNENSCHMIED HOME ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
7. Der Kunde hat der SONNENSCHMIED HOME die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Photovoltaik-Anlage zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt die SONNENSCHMIED HOME, sofern ein Mangel vorliegt. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde der SONNENSCHMIED HOME die mangelhafte Sache und die Nutzungen hieraus nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von der SONNENSCHMIED HOME Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist die SONNENSCHMIED HOME unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn die SONNENSCHMIED HOME berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
9. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel.
10. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
11. Die SONNENSCHMIED HOME haftet nicht für von dem Hersteller der verkauften Photovoltaik-Anlagen abgegebene Garantien und gibt grundsätzlich keine Garantien oder Zusicherungen ab. Dennoch mündlich oder in Textform abgegebene Garantien und Zusicherung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch die SONNENSCHMIED HOME.
§ 9 Sonstige Haftung; Höhere Gewalt
1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die SONNENSCHMIED HOME bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Die SONNENSCHMIED HOME haftet nur für von ihr pflichtwidrig und schuldhaft verursachte
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder für
• Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – in diesem Fall ist die Haftung der SONNENSCHMIED HOME jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt -, oder für
• Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die SONNENSCHMIED HOME einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Photovoltaik-Anlage übernommen hat.
4. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische
Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
6. Für pflichtwidrig und schuldhaft verursachte Schäden von Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der SONNENSCHMIED HOME entsprechend den vorstehenden Absätzen beschränkt.
§ 10 Verjährung
1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit Abnahme.
3. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Bauwerke und Baustoffe (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 9 Abs. 2 bis 4 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
4. Soweit die SONNENSCHMIED HOME dem Kunden gem. § 9 wegen oder infolge eines Mangels Schadensersatz schuldet, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des Kaufrechts (§ 438 BGB) auch für gleichzeitig bestehende außervertragliche Schadensersatzansprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt.
5. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
§ 11 Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der SONNENSCHMIED HOME und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der SONNENSCHMIED HOME (Kirchgellersen/Lüneburg). Die SONNENSCHMIED HOME ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben
4. Sollten eine einzelne Bestimmung oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt , die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Auftrages dienlich ist.
§ 12 Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
§ 13 Datenschutz
SONNENSCHMIED HOME verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Im Weiteren behält sich SONNENSCHMIED HOME vor, Kundendaten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt jederzeit gegenüber SONNENSCHMIED HOME der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wir SONNENSCHMIED HOME die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
§ 14 Werbung, Referenz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die SONNENSCHMIED HOME, die installierte Anlage als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben darf.
• ungehinderter Zugang zur Montagefläche besteht und die Baustelle allen gesetzlichen Vorschriften entspricht
o ausreichend diebstahlgesicherte Lagerfläche für die noch nicht montierten Bestandteile der Photovoltaik-Anlage sowie Werkzeug für die Zeit der Montagearbeiten vorhanden ist.
o der für die Montage der Photovoltaik-Anlage notwendige Baustrom zur Verfügung steht.
o die Montage, Aufstellung und/oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
o Die Voraussetzung für die betriebsfertige Montage der Photovoltaik-Anlage vorliegen insbesondere, das Vorliegen der vertraglich festgelegten baulichen Erfordernisse für die Anlagenmontage.
o Die baulichen, insbesondere statischen Voraussetzungen auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten vorliegen.
o Die Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zugang zu dem Montageplatz haben, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist.
o die zur Montage der Anlage erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Baubehörde erfolgt ist und etwaige sonstige öffentlich-rechtliche Gestattungen eingeholt worden sind. Die SONNENSCHMIED HOME ist berechtigt vom Kunden einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
o vor Beginn der Ausführung der Montage eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit die Flächen, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, ausgetauscht werden können.
§ 8 Mängelansprüche des Kunden, Herstellergarantie
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Grundlage der Mängelhaftung der SONNENSCHMIED HOME ist vor allem die über die Beschaffenheit der Photovoltaik-Anlage getroffene Vereinbarung.
3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt die SONNENSCHMIED HOME jedoch keine Haftung.
4. Soweit der Kunde Kaufmann ist, setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist der SONNENSCHMIED HOME hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die vorstehend genannte Untersuchung bzw. Mängelanzeige, ist die Haftung der SONNENSCHMIED HOME für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die SONNENSCHMIED HOME wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6. Die SONNENSCHMIED HOME ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
7. Der Kunde hat der SONNENSCHMIED HOME die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Photovoltaik-Anlage zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt die SONNENSCHMIED HOME, sofern ein Mangel vorliegt. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde der SONNENSCHMIED HOME die mangelhafte Sache und die Nutzungen hieraus nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von der SONNENSCHMIED HOME Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist die SONNENSCHMIED HOME unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn die SONNENSCHMIED HOME berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
9. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel.
10. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
11. Die SONNENSCHMIED HOME haftet nicht für von dem Hersteller der verkauften Photovoltaik-Anlagen abgegebene Garantien und gibt grundsätzlich keine Garantien oder Zusicherungen ab. Dennoch mündlich oder in Textform abgegebene Garantien und Zusicherung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch die SONNENSCHMIED HOME.
§ 9 Sonstige Haftung; Höhere Gewalt
1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die SONNENSCHMIED HOME bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Die SONNENSCHMIED HOME haftet nur für von ihr pflichtwidrig und schuldhaft verursachte
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder für
• Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – in diesem Fall ist die Haftung der SONNENSCHMIED HOME jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt -, oder für
• Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die SONNENSCHMIED HOME einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Photovoltaik-Anlage übernommen hat.
4. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische
Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
6. Für pflichtwidrig und schuldhaft verursachte Schäden von Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der SONNENSCHMIED HOME entsprechend den vorstehenden Absätzen beschränkt.
§ 10 Verjährung
1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit Abnahme.
3. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Bauwerke und Baustoffe (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 9 Abs. 2 bis 4 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
4. Soweit die SONNENSCHMIED HOME dem Kunden gem. § 9 wegen oder infolge eines Mangels Schadensersatz schuldet, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des Kaufrechts (§ 438 BGB) auch für gleichzeitig bestehende außervertragliche Schadensersatzansprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt.
5. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
§ 11 Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der SONNENSCHMIED HOME und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der SONNENSCHMIED HOME (Kirchgellersen/Lüneburg). Die SONNENSCHMIED HOME ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben
4. Sollten eine einzelne Bestimmung oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt , die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Auftrages dienlich ist.
§ 12 Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
§ 13 Datenschutz
SONNENSCHMIED HOME verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Im Weiteren behält sich SONNENSCHMIED HOME vor, Kundendaten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt jederzeit gegenüber SONNENSCHMIED HOME der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wir SONNENSCHMIED HOME die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
§ 14 Werbung, Referenz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die SONNENSCHMIED HOME, die installierte Anlage als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben darf.